In der heute veröffentlichten Nahaufnahme Deutschland 2026 von Reporter ohne Grenzen wurden im vergangenem Jahr in Deutschland 55 Angriffe auf Journalist*innen und Medien gezählt. Insgesamt hat die Organisation 99 Hinweise auf Gewalt gegen Medienschaffende erhalten, von denen jedoch 44 nicht verifiziert werden konnten, meist aufgrund von fehlenden Zeug*innen oder Videobeweisen
Quelle: Nahaufnahme Deutschland 2026 von Reporter ohne Grenzen
Als besonders gefährliche Orte für Berichterstattende benennt der Report weiterhin Demonstrationen sowie Recherchen und Filmaufnahmen in Rechtsextremen Milieus.
Nach Berlin belegt Sachsen mit 9 verifizierten Angriffen den unrühmlichen Platz 2 unter den deutschen Bundesländern.
Quelle: Nahaufnahme Deutschland 2026 von Reporter ohne Grenzen
Die Konzentration auf die Hauptstadt erklärt sich dadurch, dass sich in Berlin viel Berichterstattung konzentriert, aber auch durch die Chilling Effects der extremen Feindseligkeit gegenüber Journalist*innen in Sachsen und Thüringen.
Wo zwei drittel der befragten Lokaljournalist*innen von körperlichen Angriffen bis hin zu an die Privatadresse verschickten Gewalt- und Todesdrohungen berichten, findet weniger Journalismus und damit auch weniger Angriffe statt.
Polizei und Justiz in Sachsen tun nicht immer genug gegen diese Angriffe auf die Pressefreiheit. Wir als Initiative Between The Lines bieten freien Journalist*innen in Sachsen ehrenamtlichen Begleitschutz auf Demonstrationen an um trotzdem Berichterstattung in der Fläche zu ermöglichen. Dafür sind wir auf Unterstützung angewiesen.
Am 13. Feburar 2022 wurden mehrere Journalisten und zwei “Between The Lines”-Begleiter*innen in Dresden-Laubegast aus einer Querdenkenversammlung heraus angegriffen. Etwa ein Dutzend Angreifer, darunter Max Schreiber und weitere organisierte und gewaltbereite Rechtsextremisten, nutzten die Abwesenheit der Polizei für eine gezielte Attacke auf die Pressevertreter. Bei dem Angriff, der sich über 800 Meter durch Dresden zog, verhinderte nur das entschiedene Handeln der “Between The Lines”-Begleiter*innen schwerste Verletzungen. Mehr zu dem Angriff kannst du hier lesen.
Bei dem anschließendem Verfahren sind uns über 800€ an Anwaltskosten entstanden, die wir aus eigener Tasche zahlen müssen. Wenn du unsere Arbeit unterstützen willst, überlege dir bitte, ob du uns mit einer Spende unterstützen kannst.
Between The Lines Deutschland e.V. DE81 8306 5408 0005 4334 01 BIC: GENODEF1SLR
Between The Lines zieht ein hartes Fazit aus dem Abschluss der Strafprozesse wegen pressefeindlicher Angriffe durch rechtsextreme und verschwörungsideologische Versammlungsteilnehmer*innen im “Protestwinter” 2021/22. „Dass selbst massive Angriffe und Hetzjagden nahezu folgenlos bleiben, selbst wenn umfangreiches und detailiertes Videomaterial vorliegt, sendet ein klares fatales Signal über den staatlichen Schutz der Pressefreiheit an Journalist*innen und deren Feinde.“, sagt Sprecherin Johanna Scholz.
Am 13. Feburar 2022 wurden mehrere Journalisten und zwei “Between The Lines”-Begleiter*innen in Dresden-Laubegast aus einer Querdenkenversammlung heraus angegriffen. Etwa ein Dutzend Angreifer, darunter Max Schreiber und weitere organisierte und gewaltbereite Rechtsextremisten, nutzten die Abwesenheit der Polizei für eine gezielte Attacke auf die Pressevertreter. Bei dem Angriff, der sich über 800 Meter durch Dresden zog, verhinderte nur das entschiedene Handeln der “Between The Lines”-Begleiter*innen schwerste Verletzungen
Verfahrensausgang
Im Winter 2021/22 kam es zu zahlreichen Angriffen auf Pressevertreter*innen. Das nach unserer Kenntnis letzte laufende Gerichtsverfahren wurde nun beendet. Die Bilanz für den gesamten “Querdenkenwinter” erhöht sich damit nach mehreren Verfahrenseinstellung von null auf zwei Verurteilungen.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dresden zogen Staatsanwaltschaft und die beiden verbliebenen Angeklagten ihre Berufung zurück. Damit wird das Urteil des Amtsgerichts Dresden rechtskräftig, das Max Schreiber und seinen Bruder für den Angriff in Laubegast wegen Nötigung zu Teilstrafen von 90, bzw. 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt hatte. Diese Teilstrafen sind vergleichbar mit gewaltfreien Fahrbahnblockaden und werden nach Sicht der Initiative “Between The Lines” der Schwere und der Motivation des Angriffs nicht gerecht. Da die Verurteilten sich auch wegen weiterer Taten verantworten mussten und die Gesamtstrafen 14 und 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung betragen, ist der Initiator des Laubegaster Angriffs Max Schreiber trotzdem vorbestraft. Bewährungsauflagen wurden nicht verhängt. Die Nebenklage eines betroffenen Begleitschützers muss dieser selbst bezahlen.
Ermittlungsbehörden größere Gefährdung für Betroffene als für Täter
Von der Versammlung am 13.02.2022 in Laubegast und dem Angriff liegt umfangreiches Foto- Und Videomaterial vor, aus dem deutlich wird, dass die Angreifer ihn lange vorbereiteten. “Von dem Moment an, als Max Schreiber die Versammlung verließ, war der Angriff nicht mehr zu verhindern.”, sagt ein betroffener Begleitschützer, und weiter: “Alle Beteiligten setzten die Verfolgung nach den ersten Tritten gegen uns fort. Jeder einzelne brach seine Angriffsversuche erst ab, als er durch Pfefferspray angriffsunfähig war und weitere Angriffe immer aussichtsloser wurden.” Auf dem Videomaterial ist neben Beleidigungen und Todesdrohungen deutlich hörbar, wie die Täter einen Angriff koordinieren, als sie annehmen, das Pfefferspray sei leer. Als eine Begleitschützerin während des folgenden Ansturms zu Boden geht, versuchen vier Täter, die am Boden liegende zu treten und werden erst unmittelbar davor aufgehalten. “Ich war mir völlig sicher, dass es jetzt knallt und ich einen Schuh im Gesicht habe”, so die Begleitschützerin. “Der Angriff sollte nicht allein eine Videoaufnahme verhindern. Er sollte so großen Schaden anrichten, dass die Betroffenen nie wieder von solchen Versammlungen berichten. “
“Der gesamte Winter 2021/22 war geprägt von körperlichen Attacken. Wir haben teilweise täglich Journalist*innen begleitet. Die Stimmung unter diesen war nach den Angriffen entweder ‘jetzt erst recht’ oder ‘da ist mir mein Leben mehr wert’. Etliche Journalist*innen stellten die Berichterstattung ein”, so Johanna Scholz, Sprecherin der Initiative “Between The Lines”. Der massive Schaden für die Pressefreiheit und die Freiheit aller Bürger*innen, sich frei zu informieren, macht Angriffe wie den von Laubegast erfolgreich. Die Auswirkungen sind umfangreich und bis heute, über drei Jahre nach den Taten, anhaltend.
Aus Sicht von “Between The Lines” hat der Laubegastprozess auch alle Gründe aufgezeigt, aus denen oft von Anzeigen abgesehen wird. Dabei hat die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft dazu geführt, dass die Taten nur als Nötigung verurteilt wurden. Die mageren Ermittlungsergebnisse unterschlagen die gemeinsame und geplante Tatbegehung sowie das Ziel, massive körperliche Schäden zu verursachen. Die Tatnachweise, die die Staatsanwaltschaft im Verfahren präsentierte, sind von den Betroffenen oder Dritten an diese herangetragen worden. Außer wenigen Zeugenbefragungen hat auch die Polizei keine eigenen Ermittlungen geführt. Das vorliegende Videomaterial wurde nie professionell ausgewertet. Auf der anderen Seite stehen Versäumnisse beim Zeugenschutz. So entstanden unmittelbare Gefahren und Konsequenzen für Gewaltbetroffene.
Between The Lines fordert Verbesserungen in der Strafverfolgung
Aus Sicht der Initiative “Between The Lines” muss es strukturelle und organisatorische Veränderungen der sächsischen Strafverfolgung bei pressefeindlichen Angriffen geben. “Wenn Bildmaterial vorhanden ist, muss dies zwingend polizeilich ausgwertet werden. Bei Angriffen auf Pressevertreter*innen muss zwingend sowohl das Fachpersonal der Stabsstellen Kommunikation als auch des Staatsschutzes eingebunden werden. Nur so kann der strategische, demokratiezersetzende Charakter pressefeindlicher Gewalt erkannt und die besonderen Schutzinteressen von Journalist*innen berücksichtigt werden.” Sagt Johanna Scholz, Sprecherin der Initiative.
Eine Gesetzesverschärfung lehnt sie ab: “Wenn nicht ermittelt wird und die Staatsanwaltschaft sich stattdessen auf leicht zu beweisende Tatbestände zurückzieht, dann hilft auch kein härteres Gesetz. Es bliebe wirkungslos, wenn der gezielte und organisierte politische Hintergrund pressefeindlicher Gewalt weitererhin keine konsequente Berücksichtigung im Strafmaß findet.”
“Between The Lines” schätzt die präventive Arbeit der Polizei Sachsen als sehr hilfreich beim Schutz der Pressefreiheit ein. Immer wieder hat die Initiative jedoch bereits in der Vergangenheit Mängel bei der Strafverfolgung pressefeindlicher Delikte angemahnt. “Hier werden die Behörden der Realität journalistischer Arbeit und pressefeindlicher Aggression nicht gerecht. Das sendet ein fatales Signal sowohl an Pressefeinde, als auch an die Träger deer Pressefreiheit”, so die Sprecherin.
Im Prozess gegen zwei Täter des schwersten pressefeindlichen Angriffs seit 2020 droht eine Verfahrenseinstellung. Die Täter hatten mehrere Journalisten und deren ehrenamtliche Begleitschützer*innen der Initiative Between The Lines angegriffen und über hunderte Meter verfolgt. Sie ließen erst von ihren Zielen ab, als sie durch den Begleitschutz angriffsunfähig gemacht wurden. Nur der Notwehr und viel Glück ist es zu verdanken, dass die Pressevertreter den Angriff körperlich unversehrt überstanden.
Update: Das Berufungsverfahren wurde eingestellt. Unsere Pressemitteilung dazu findet ihr hier.
Im Rahmen einer Versammlung am 13. Februar 2022 in Dresden-Laubegast hat eine Gruppe bestehend aus mindestens 10 Männern um dem Heidenauer Stadtrat und Kreistagsmitglied Max Schreiber (Freie Sachsen, Ex-NPD) sechs berichterstattende Journalisten sowie zwei unserer Begleitschützer*innen zunächst markiert, dann angegriffen und über 800m gejagt, wobei es zu mehreren Tritten und Schlägen mit einem Fahrradschloss gegen die Begleitschützer*innen kam.
Nachdem zunächst wegen Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung ermittelt wurde, klagte die Staatsanwaltschaft Max Schreiber und seinen Bruder Moritz lediglich wegen Nötigung an. Das Amtsgericht Dresden verurteilte die beiden erstinstanzlich zu Teilstrafen von 60 und 90 Tagessätzen, die in Gesamtstrafen von 12 und 14 Monaten Freiheitsstrafe aufgingen, welche zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen legten sowohl die Täter, als auch die Staatsanwaltschaft und unsere Nebenklagevertretung Berufung vor dem Landgericht ein.
Mit der Berufung wollten wir erreichen, dass das Gericht zwei Punkte anerkennt: Die übergreifende Auswirkung und Bedeutung des Angriffs für die Pressefreiheit im Freistaat Sachsen sowie die gemeinschaftliche Tatbegehung, bei der insbesondere Max Schreiber während des gesamten Angriffs eine treibende Rolle spielte. Eine Verurteilung wegen Nötigung zu Strafen, die sonst bei gewaltfreien Fahrbahnblockaden verhängt werden, erreicht keine Abschreckung von Hetzjagden auf Journalist*innen. Im Gegenteil – sie schreckt von Berichterstattung ab und davon, solche Taten überhaupt anzuzeigen.
Mehr noch: Vor dem Landgericht Dresden zeichnet sich aktuell eine Einstellung nach §154 Strafprozessordnung ab. Sollte das eintreten, kämen alle Angreifer ohne Verurteilung und Strafe davon. Die Signalwirkung auf Journalist*innen wäre fatal – selbst wenn sie am helllichten Tag auf offener Straße und gut dokumentiert angegriffen werden, könnten sie sich nicht auf die sächsische Strafverfolgung und Justiz verlassen.
Die Verhandlung wird am voraussichtlich letzten Verhandlungstermin am 5. November 2025 um 9 Uhr vor dem Landgericht Dresden fortgesetzt.
Abgewehrter Angriff trotzdem erfolgreich
Am 13. Februar 2022 kam es zu einem massiven und koordiniert vorgetragenen Angriff, der allein wegen der Handlungen eines Between The Lines Begleitteams keine schweren körperlichen Folgen hatte. Dass dieser Angriff aus der Gruppe um Max Schreiber möglicherweise durch eine Verfahrenseinstellung komplett straffrei bleibt, erschüttert uns zutiefst.
Unserer Ansicht nach verfolgten die Angreifer ganz klar die Absicht den Journalisten oder unseren Begleitschützer*innen Verletzungen zuzufügen. Die Historie solcher Angriffe zeigt: Verfolgen mehrere Täter ausdauernd ihre Opfer, kommt es in der Regel zu schweren Verletzungen, wie Schädelfrakturen und Stichverletzungen. So beim Angriff 2018 in Fretterode, 2018 in Chemnitz und 2020 in Berlin.
Nur mit entschlossenem Eingreifen und Glück konnte das in Laubegast verhindert werden – was offenbar bei der Strafverfolgung Anlass war, nur eine Nötigung zu sehen.
Die Angreifer hatten jedoch klar das Ziel, in Abwesenheit der Polizei Journalisten schwere Verletzungen beizubringen. Von dem Moment an, als Max Schreiber die Versammlung verließ, konnte keine Handlung mehr diesen Angriff unterbrechen. Die Angreifer wollten nicht dazu nötigen, in diesem Moment das Filmen einzustellen, sondern die anwesenden Journalisten brutal davon abhalten, überhaupt noch einmal von rechtsextremen Versammlungen zu berichten. Es greift auch zu kurz, das als Angriff auf die Pressefreiheit einiger Freier Journalisten zu sehen: Nach dem Winter 2021/22 gingen zahlreiche Journalist*innen in die Selbstzensur im Themenfeld Verschwörungsideologie und Rechtsextremismus. Weiter wurde die Pressefreiheit durch gutgemeinte Sicherheitsvorkehrungen beeinträchtigt, indem beispielweise nur knapp besetzte Lokalredaktionen immer zwei Journalist*innen zu Versammlungen schicken sollten, was personell nicht möglich war.
In der Folge war es nicht mehr möglich, frei aus dem öffentlichen Raum zu berichten – ohne Sicherheitsteam. Und es ist für jeden Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt ein Schaden eingetreten, da es auch unmöglich wurde, sich frei aus öffentlichen Quellen zu informieren.
Was ist passiert?
Nach dem rechtsextremen “Trauermarsch” am 13. Februar 2022 anlässlich der Bombardierung Dresdens wollten drei Journalisten die Überschneidungen zwischen dem Neonaziaufmarsch am Vormittag und dem verschwörungsideologischen “Querdenken”-Spaziergang dokumentieren. Wegen der bekannten Gefährdung dort wurden sie von einem Team der Initiative Between The Lines begleitet.
Die während der Anfahrt informierte Polizeidirektion Dresden teilte lediglich mit, dass der Einsatzschwerpunkt in der Innenstadt liege, während das örtliche Revier Dresden Süd angibt, nichts von der Versammlung gewusst zu haben. Diese fand seit mehreren Monaten wöchentlich teils unter Polizeibegleitung statt.
Vor Ort traf die Berichterstattungsgruppe auf weitere Journalisten, aber keine Polizeikräfte. Als sich die Anzeichen für einen unmittelbar bevorstehenden Angriff verdichteten, brach das Begleitschutzteam die Berichterstattung ab. Während die die Journalisten informiert wurden, löste sich eine teilweise vermummte Gruppe von etwa zehn Personen aus der Versammlung. Versuche des Begleitschutzes, die Angreifer anzusprechen oder von den Journalisten fernzuhalten wurden unmittelbar handgreiflich beantwortet. Die Situation eskalierte mit mehreren Tritten gegen den Begleitschutz, der kurz Abstand herstellen konnte, während Passanten und Journalisten den Notruf wählten. Es setzt eine Verfolgung unter weiteren Angriffen und Todesdrohungen ein. Dann kommt es zu den eindrücklichsten Szenen des Tages:
Max Schreiber informierte brüllend seine Mittäter, dass das Begleitteam kein Pfefferspray mehr hätte und koordinierte dann einen Angriff indem er von Drei abwärts zählte. Daraufhin stürmten alle Angreifer los und eine Begleitschützerin ging zu Boden. Mehrere Angreifer, einschließlich Max und Moritz Schreiber änderten ihre Laufrichtung und versuchten auf die am Boden Liegende einzutreten. Dem zweiten Begleitschützer gelang es, teilweise nur äußerst knapp, die Angreifer mittels Pfefferspray angriffsunfähig zu machen.
Die verbleibenden, noch handlungsfähigen Angreifer setzten weiter nach. Noch einige hundert Meter weiter kommt es zu Angriffsversuchen, unter anderem Schlägen mit einem Fahrradschloss.
Gegen 17 Uhr gelang es unserer Begleitschützerin in einem kurzen Austausch mit einem Teilnehmer der Versammlung zu deeskalieren. Er selbst hielt dann zwei verbleibende Angreifer, unter ihnen Max Schreiber, von weiteren Angriffen ab. Der Austausch dauerte keine 20 Sekunden und verdeutlicht wie sehr die Angreifer auf die Rückendeckung aller Versammlungsteilnehmer*innen angewiesen waren.
Die Polizeikräfte des örtlichen Reviers trafen erst weitere 15 Minuten später auf die Journalistengruppe und ihren Begleitschutz. Alle Angegriffenen wurden über eine Stunde festgehalten, teilweise ohne Belehrung als Beschuldigte verhört und dann auf offener Straße beweissichernd fotografiert. Zum Teil wurde die Nutzung ladungsfähiger Adressen verweigert und die Nennung der Privatadressen gefordert. In dieser Zeit passierten vorherige Versammlungsteilnehmer*innen die entwürdigende Maßnahme und kommentierten diese höhnisch. Erst aufgrund drohender Störungen beendete die Polizei die Maßnahme.
Strafverfolgung und juristische Aufarbeitung
Die Verhandlungen vor dem Amtsgericht und dem Landgericht machten deutlich, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft weder Mühe noch Arbeitszeit in die Ermittlungen gegen die Täter steckten. Es wurden keine Zeugen gesucht, und nur wenige der namentlich bekannten Täter wurden polizeilich vernommen. Eine Auswertung des umfangreichen Videomaterials hat nie umfassend stattgefunden. Die Einstellung des offensichtlich unbegründeten Ermittlungsverfahrens gegen Journalisten und Begleitschützer*innen dauerte über ein Jahr, ohne dass in den zwölf Monaten vor der Einstellung neue Erkenntnisse gesucht oder gewonnen wurden.
Zusätzliche Zeugen oder Beweismittel, insbesondere Foto- und Videoaufnahmen, die die Angreifer tätigten, wurden nicht gesichert, einige namentlich bekannte Angreifer nur einmal zur Polizei eingeladen und nach Nichterscheinen nicht länger behelligt. Angeordnete Zeugenschutzmaßnahmen wurden nur unzureichend und zu spät umgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft sah davon ab, eine gemeinschaftliche Tatbegehung zu verfolgen, so mussten sich Max und Moritz Schreiber, denen individuell keine erfolgreichen Angriffe nachzuweisen sind, lediglich wegen Nötigung verantworten. Anstatt hier die Schwere der Tat zu berücksichtigen, war selbst für diese Anklage die Strafe mit 60 und 90 Tagessätzen geringer als bei einigen Verfahren wegen friedlicher Straßenblockaden.
Selbst gegen diese geringe Strafe legte Schreiber Berufung ein. Wir sahen hier zunächst die Chance, dass das Landgericht im Berufungsverfahren die Schwere der Tat erkennt und höhere Strafen ausspricht. Nun zeichnet sich aber eine Einstellung des Verfahrens nach §154 StPO ab, da das Gericht die Angriffe (“Nötigung”) vom 13. Februar 2022 möglicherweise als geringfügig gegenüber anderen Verfahren gegen die Brüder Schreiber (u.a. eine weitere gefährliche Körperverletzung) ansieht, ohne gleichzeitig Verfahren wegen Volksverhetzung und Amtsanmaßung einzustellen, die auch nur geringste Strafen nach sich ziehen werden.
Diese drohende Einstellung ist Ergebnis bewusster Entscheidungen von Strafverfolgung und Justiz. Tatsächlich droht Max und Moritz Schreiber nur deshalb eine scheinbar zu vernachlässigende Strafe, weil nie ermittelt wurde, dass es sich um eine gemeinschaftliche Tat und daher auch in ihren Fällen um gefährliche Körperverletzung handelte. Dann wurde selbst hier das geringstmögliche Strafmaß gewählt. So forderte die Staatsanwaltschaft Dresden vor dem Amtsgericht zwei mal lediglich 60 Tagessätze, und das Amtsgericht musste entscheiden, wenigstens Max Schreiber wegen der höheren Tatbeteiligung etwas schwerer zu bestrafen. Auch das Landgericht erkannte die Schwere der Tat bisher nicht.
So wurden vom Landgericht zunächst einige Zeugen nicht geladen, und jetzt behauptet, dass eine nachträgliche Ladung leider sehr aufwendig wäre und in keinem Verhältnis zu der Strafe stehen würde, die das Gericht offenbar wieder nur bei einer Geldstrafe von wenigen Tagessätzen sieht. Sowohl die geringen Strafen als auch der Aufwand der Beweiserhebung ist allein in den Händen des Gerichtes und Folge der bewussten Entscheidung, diesen Angriff als weitestgehend harmlos zu bewerten.
Fehlende Rückendeckung
Wir können als Between The Lines nur auf der Straße helfen die Pressefreiheit zu schützen während sie akut bedroht ist. Wir stehen dort wo gerade niemand anderes ist zwischen Freien Journalist*innen und Angreifer*innen. Wir ermöglichen Journalist*innen ohne Redaktionsrückhalt ein unversehrtes Arbeiten auch in gefährlichem Umfeld. Im Winter 2021/22 standen wir dort oft allein, füllten die Lücken, die die Polizei ließ. Wir verteidigen damit die Pressefreiheit als Grundrecht.
Für dieses Einstehen für Artikel 5 Grundgesetz erwarten unsere Ehrenamtlichen keine Gegenleistung. Bisher unterlagen sie allerdings der Vorstellung, dass auch staatliche Akteure diese Ziele teilen. Beispielhaft sei hierzu die bundesweit vorbildliche präventive Arbeit der Polizei Sachsen zu nennen. Was dort mit Mühe aufgebaut wurde, untergräbt nun Strafverfolgung und Justiz komplett; verkehrt es zum Teil ins Gegenteil. Die geringen Strafen in der ersten Instanz, aber erst Recht die drohende Einstellung des Verfahrens gegen alle Täter, erschüttern unser Vertrauen in Strafverfolgung und Justiz massiv.
Als Initiative Between The Lines bieten wir seit 2021 Freien Journalist*innen kostenfreien Begleitschutz auf Versammlungen und Demonstrationen in Sachsen an. Unsere ehrenamtlichen Begleiter*innen halten den Journalist*innen den Rücken frei, damit sie ihrer vom Grundgesetz geschützten Tätigkeit nachgehen können.
Nächstes Wochenende findet wieder der CSD Bautzen statt. Die Polizei geht von einer ähnlichen Gefährdungslage wie letztes Jahr aus. Damals hat die rechte Szene massiv mobilisiert. Nicht nur wurden die Teilnehmenden des CSD bedroht, sondern auch diejenigen, die über die rechten Gegendemos berichteten.
Wir haben letztes Jahr mehrere Journalist*innen auf dem CSD in Bautzen begleitet und mussten mehrfach einschreiten, um Angriffe auf die Berichterstattenden abzuwehren und ihnen die Arbeit zu ermöglichen.
Du bist freie Journalist*in und willst am 10. August vom CSD in Bautzen berichten? Dann kontaktiere uns. Wir begleiten dich kostenfrei und sorgen dafür, dass du sicher deiner Arbeit nachgehen kannst.
Neuer Schwerpunkt sind seit dem 7. Oktober 2023 Demonstrationen um den Nahost-Konflikt.
Die Mehrzahl der Übergriffe geschieht dabei im Umfeld pro-palästinensischer Versammlungen, aber auch isreal-kritische Journalist*innen wurden bei ihrer Arbeit angegangen.
In Sachsen dominieren weiter die Angriffe aus dem rechtsextremen Spektrum.
Als Betroffene wird im Report explizit Kili Weber erwähnt, auf die die Hälfte der von RSF belegten Übergriffe von rechts entfallen und die auch regelmäßig von uns auf Demos begleitet wird.
2024 gab es für uns weniger zu tun. Das liegt unter anderem daran, dass viel weniger von den Versammlungen in Sachsen berichtet wird.
Eine aktuelle Studie des ECPMF geht auf die Gründe ein und nennt neben Gewalt und Bedrohung auch wirtschaftliche und organisatorische Ursachen.
Gewalt bleibt ein wesentlicher Faktor bei der Selbstzensur und der fehlenden Berichterstattung aus dem öffentlichen Raum.
Aktuelle Studien sprechen von einer „Versteppung“ der Medienlandschaft, die ohne Gegentrend zu „Nachrichtenwüsten“ führen wird.
Für Deutschland stellt der Bericht eine gleichbleibende Risikolage, etwa durch physische Angriffe, fest. Sachsen wird hier als Hotspot negativ hervorgehoben.
Auch wir können bestätigen: Die Pressefreiheit ist in vielen sächsischen Regionen weiter unter Druck. Wer von Versammlungen etwa aus dem rechten Spektrum berichten möchte, läuft Gefahr, zur Zielscheibe für pressefeindliche Gewalt zu werden.
Wir setzen dem ganz praktisch etwas entgegen, indem wir gefährdete Journalist:innen seit mehreren Jahren ehrenamtlich bei ihrer Arbeit begleiten und so zum Schutz der Pressefreiheit beitragen.
Wer unsere ehrenamtliche Arbeit unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen, an uns zu spenden.
Wie kann die Pressefreiheit in ganz Europa geschützt werden? Welche best practice Erfahrungen gibt es in den einzelnen Ländern und was können wir voneinander lernen? Welche Maßnahmen müssen die europäischen Staaten ergreifen, um die Pressefreiheit als wichtiges Gut liberaler Demokratien weiter zu erhalten? Wie können Journalist*innen ganz konkret vor Gewalt geschützt werden?
Diesen und weiteren Fragen widmet sich seit einigen Jahren der Europarat mit seiner Initiative „Journalists Matter: Council of Europe Campaign for the Safety of Journalists“. Ziel der Kampagne ist es, länderübergreifende Schutzmaßnahmen für Journalist*innen zu entwickeln, um diese dann in den einzelnen europäischen Staaten umzusetzen.
Als Teil der Europaratsinitiative fand im Oktober 2024 eine Tagung im Europarat in Straßburg (Frankreich) statt. Wir, Between the Lines, wurden eingeladen, um auf der Konferenz von unseren Erfahrungen als Presseschutzinitiative in Sachsen zu berichten. Neben einer Vielzahl von Aspekten der Pressefreiheit wie Berichterstattung in Kriegsgebieten oder juristischem Schutz von Journalist*innen vor Verleumdungsklagen, lag ein Fokus der Tagung auf der Sicherung freier Berichterstattung bei Protestereignissen rechtsextremer Gruppierungen. Hierzu konnten wir unsere Expertise einbringen, indem wir in einem Vortrag die bedrohliche Lage in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands schilderten und unseren Ansatz des ehrenamtlichen Presseschutzes vorstellten. Wir freuen uns sehr, dass wir die Chance bekommen haben, unsere Arbeit beim Europarat vorzustellen und hoffen, dass unsere Erfahrungen in die Arbeit der Kampagne zum Schutz der Pressefreiheit einfließen.
Am Rande der Konferenz wurden wir außerdem in den „Europe Explained“ Podcast des Europarates eingeladen. Hier sprachen wir mit anderen Gästen aus Journalismus und Wissenschaft über die Gefährdung der Pressefreiheit in Sachsen und unsere Arbeit. Der Podcast kann hier kostenlos gehört werden.
Die Alternative für Deutschland (AfD) hält vom 10. bis 12. Januar 2025 ihren Bundesparteitag in Riesa ab. Wie auch bei den vergangenen AfD-Veranstaltungen bleiben die Tür zum Parteitag für die meisten Journalist*innen verschlossen.
Als Initiative Between The Lines begleiten wir freie Journalist*innen auf Demonstrationen in Sachsen. Unsere ehrenamtlichen Begleitschützer*innen halten ihnen dabei den Rücken frei und ermöglichen so unabhängige Berichterstattung in der Fläche.
Die Begleitungen sind für die Journalist*innen kostenlos. Damit das möglich ist, sind wir auf die Unterstützung durch zivilgesellschaftlich engagierten Menschen wie dich angewiesen.
Du könntest dir vorstellen, als Teil eines Teams Journalist*innen auf Demos zu begleiten? Willst du für sie die Gesamtsituation im Blick behalten, damit sie sich auf die Details konzentrieren können? Gehst du deeskalierend dazwischen, wenn sie unfreundlich angegangen werden?
Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für dich um bei uns einzusteigen. Wir veranstalten im Dezember zwei Workshops in denen wir dir alle Kompetenzen vermitteln, die du als benötigst um dich bei uns aktiv für die Pressefreiheit zu engagieren.
Falls du während des Workshop merkst, dass Demo-Begleitungen doch nichts für dich sind — kein Problem. Bei uns gilt immer das Solidaritätsprinzip: Niemand muss gegen seinen oder ihren Willen oder Bauchgefühl handeln. Im worst case hast du in ein paar Stunden Workshop wichtige Kompetenzen gelernt, die dir auch außerhalb von Between The Lines in schwierigen Situationen weiter helfen können.
Unsere Workshops finden in Dresden an folgenden Terminen statt:
Dienstag der 3. Dezember 2024 ab 18:30 und
Sonntag der 15. Dezember2024 mittags.
Du bist interessiert? Dann schicke uns bitte eine kurze E-Mail mit
Dem Namen mit dem wir dich ansprechen sollen
Einer Telefonnummer unter der wir dich bei Signal erreichen können sowie
deinem bevorzugten Workshop-Termin
an kontakt ähd betweenthelines punkt info.
Wir melden uns dann per Signal bei dir, verabreden ein kurzes Vorgespräch um dich kennen zu lernen und dann zu einem der Workshop-Termine einzuladen.